Deregulierung 2017 – Digitale Verwaltung & papierlose GmbH‑Gründung
Ministerialentwurf vom 01.11.2016Zusammenfassung
Das Deregulierungsgesetz 2017 digitalisiert mehrere Verwaltungsbereiche: Es verknüpft die Finanzamtszugehörigkeit mit dem Hauptwohnsitz, führt ein einheitliches Anzeigemodul ein und ermöglicht die papierlose Gründung von Einpersonen‑GmbHs über das Unternehmensserviceportal, wobei Notariatsakte entfallen.Bundesministerium für Finanzen11/2/2016XXV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Finanzen erhält die Befugnis, verschlüsselte Personenkennzeichen (vbPK‑ZU) an verschiedene Empfänger (öffentlicher Auftraggeber, zugelassener Zustelldienst, Universaldienst‑Betreiber oder Betreiber eines Anzeigemoduls) weiterzuleiten.
- Das Finanzamt, dem ein Steuerpflichtiger mit Hauptwohnsitz zugeordnet ist, wird künftig automatisch anhand des Zentralen Melderegisters bestimmt – Meldungen bei Wohnsitzwechsel entfallen.
- Ein Personen‑Einzel‑GmbH‑Gründer kann die Gesellschaft online über das USP gründen, ohne Notar; die Identität wird durch Bürgerkarte/Handysignatur und die Bankbestätigung verifiziert.
- Die Notariatsgebühren für Gründungen von bis zu vier natürlichen Personen werden auf die Hälfte des Stammkapitals bzw. auf 500 € begrenzt, um Gründungen zu fördern.
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Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.