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Novelle zur Kontrolle von Bio‑Importen im EU‑QuaDG
Ministerialentwurf vom 02.11.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das EU‑Qualitätsregelungen‑Durchführungsgesetz, um die Kontrolle von biologischen Importen zu zentralisieren und zusätzliche Informations- sowie Delegationsregeln für Behörden und Unternehmer einzuführen.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen11/3/2016XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Kontrolle von biologischen Sendungen bei der Einfuhr aus Drittstaaten wird auf vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bestellte Organe nach § 47 Abs. 3 LMSVG übertragen.
  • Weitere Stellen können, ausgenommen der reinen Dokumentenkontrolle, mit Ausnahme der Dokumentenkontrolle in die Kontrolle von Sendungen einbezogen werden.
  • Kontrollstellen dürfen vorläufig zugelassen werden, wenn das zu prüfende Erzeugnis noch nicht im EU‑Register eingetragen ist; die Zulassung erfolgt unter Auflagen.
  • Die Probenahme muss nach den für die jeweilige Warengruppe geltenden Bestimmungen erfolgen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes
einfache Mehrheit XXV 07.06.2017
Gesetz
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
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