Zusammenfassung
Das Gesetz schafft eine jährliche, bundeseinheitliche Statistik zu allen Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden und regelt die Zusammenarbeit von Innen‑ und Verkehrsministerium.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/3/2016XXV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Das Verkehrsministerium muss jedes Jahr eine Statistik zu allen Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden erstellen und veröffentlichen.
- Die Bundespolizei liefert die erforderlichen Unfall‑ und Personendaten (z. B. Alter, Geschlecht, Verletzungsgrad) an das Innenministerium.
- Das Innenministerium prüft die Daten auf Vollständigkeit und Qualität, bevor sie an das Verkehrsministerium weitergeleitet werden.
- Aktenzahlen und Dienststellenangaben müssen nach zehn Jahren gelöscht werden; vorher darf die Weitergabe nur für Forschung unter strengen Auflagen erfolgen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.