Innovationsstiftung für Bildung – Gründung, Aufgaben und Finanzierungsrahmen
Ministerialentwurf vom 07.11.2016Zusammenfassung
Der Entwurf schafft die Innovationsstiftung für Bildung mit 50 Mio. € Startkapital, die über Förderungen, Substiftungen und Zuwendungen Innovationen im Bildungsbereich unterstützen soll. Organe, Förderkriterien und eine digitale Plattform regeln die Vergabe und Kontrolle der Mittel.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft11/8/2016XXV
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Die Stiftung wird mit einem Anfangsvermögen von 50 Mio. € gegründet und erlangt sofort Rechtspersönlichkeit.
- Zweck ist die Förderung von Innovationen im Bildungs‑ und Forschungsbereich für alle Altersgruppen.
- Förderungen werden in drei Aktionslinien (strategische Forschung, Transformation des Bildungssystems, Bewusstseinsbildung) vergeben; Anträge dürfen nur von Forschungseinrichtungen, Schulen/außerschulischen Einrichtungen, Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen gestellt werden.
- Das Vermögen wird aus Bundesmitteln aufgebaut; darüber hinaus dürfen private und öffentliche Zuwendungen das Kapital ergänzen, und Substiftungen können mit mindestens 70 % Drittmittel gegründet werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Innovationsstiftungsgesetz (ISG)
einfache Mehrheit XXV 14.12.2016
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.