Zusammenfassung
Das Pauschalreisegesetz regelt ab dem 1. Juli 2018 alle Pauschalreise‑ und verbundene‑Reiseleistungen‑Verträge, definiert Pflichten für Informationsbereitstellung, Vertragsinhalt, Preisänderungen und Rücktrittsrechte sowie Haftung des Veranstalters.Bundesministerium für Justiz1/20/2017XXV
Tourismus
Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt für alle Pauschalreiseverträge und für Verträge über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Reisenden.
- Vorvertraglich muss der Reiseveranstalter (bzw. bei Nutzung eines Vermittlers auch dieser) ein Standard‑Informationsblatt mit allen wesentlichen Reisedaten, Preisangaben, Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsrecht bereitstellen.
- Der Pauschalreisevertrag muss in einfacher, verständlicher Sprache abgefasst sein und dem Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger (Papier oder elektronisch) ausgehändigt werden.
- Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen, muss den Veranstalter jedoch mindestens sieben Tage vor Reisebeginn informieren; beide Parteien haften für den noch ausstehenden Reisepreis und etwaige Übertragungskosten.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Pauschalreisegesetz (PRG)
einfache Mehrheit XXV 30.03.2017
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.