Bundes‑Sportförderungsgesetz 2017 – Neuorganisation der Bundessportförderung
Ministerialentwurf vom 12.04.2017Zusammenfassung
Das BSFG 2017 gründet die Bundes Sport GmbH, die alle Bundessportförderungen zentral verwaltet, Mittel nach festem Schlüssel verteilt und einheitliche Antrags- und Abrechnungsprozesse einführt. Gleichzeitig wird das BSEOG angepasst und die Anti‑Doping‑Finanzierung gesetzlich gesichert.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport4/13/2017XXV
Sport
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2018
- Die Fördermittel werden nach einem festen Schlüssel (50 % Leistungs‑ und Spitzensport, 45 % Breitensport, 5 % besondere Aufgaben) aufgeteilt.
- Die Leistungsfähigkeit der Bundes‑Sportfachverbände wird anhand eines Punktesystems bewertet, das internationale Erfolge, Nachwuchsarbeit und Verbandsstruktur berücksichtigt.
- 95 % der Mittel werden nach dem Ergebnis der Leistungsbewertung auf die einzelnen Verbände verteilt; das restliche Geld dient Sonderfällen und unvorhergesehenen Ausgaben.
- Die GmbH wird von zwei Geschäftsführern geleitet – einer für sportliche und einer für kaufmännische Aufgaben.
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