Erhöhung des Zuschusses für Kleinbetriebe und Erweiterung der Krankheitsunterstützung
Ministerialentwurf vom 27.04.2017Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht den Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für Kleinbetriebe von 50 % auf 75 %, hebt den Ersatzanspruch der SVA gegenüber der AUVA auf und gewährt die Krankheitsunterstützung ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen4/28/2017XXV
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden wird der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung von 50 % auf 75 % erhöht.
- Der Ersatzanspruch der SVA gegenüber der AUVA nach § 319b ASVG wird aufgehoben, um die Mehrkosten der höheren Zuschüsse auszugleichen.
- Die tägliche Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit wird rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt (statt erst ab Tag 43).
- Die Gesamtkosten der Änderungen belaufen sich auf rund 36,6 Millionen Euro pro Jahr für die Unfallversicherungsträger.
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