Zusammenfassung
Das Ziviltechnikergesetz 2018 regelt, wer als Architekt oder Ingenieurkonsulent in Österreich tätig sein darf, welche Qualifikationen nötig sind und wie die Berufskammern organisiert sind.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft7/6/2017XXV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Ziviltechniker sind freiberufliche Architekten und Ingenieurkonsulenten, die nach staatlicher Befugnis tätig sein dürfen.
- Die Befugnis kann an österreichische Staatsbürger, EU‑/EWR‑Staatsangehörige, Schweizer sowie deren Familienangehörige vergeben werden, sofern sie die fachliche Befähigung nachweisen und nicht von Ausschlussgründen betroffen sind.
- Zur Erlangung der Befugnis muss ein einschlägiges Studium, mindestens drei Jahre praktische Berufstätigkeit und das Bestehen einer Ziviltechnikerprüfung nachgewiesen werden.
- Die Ziviltechnikerprüfung umfasst Verwaltungsrecht, Betriebswirtschaft, fachspezifische Vorschriften sowie das Standes‑ und Berufsrecht.
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Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.