Erweiterung der StPO: Lokalisierung, verschlüsselte Nachrichten & neue Beschlagnahme‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 09.07.2017Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert die Strafprozessordnung um neue Ermittlungsmaßnahmen: Lokalisierung technischer Geräte, Überwachung von Nachrichten und speziell verschlüsselter Kommunikation, sowie weitere Änderungen bei Briefbeschlagnahme, PUK‑Code‑Auskunft und akustischer Fahrzeugüberwachung.Bundesministerium für Justiz7/10/2017XXV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Die Beschlagnahme von Briefen ist künftig ohne die Voraussetzung, dass der Beschuldigte in Haft ist oder festgenommen wurde, zulässig.
- Anbieter von Kommunikationsdiensten müssen nun zusätzlich den PUK‑Code des Teilnehmers herausgeben, wenn die Strafverfolgungsbehörde dies verlangt.
- Ein neuer Tatbestand erlaubt die Lokalisierung technischer Einrichtungen (IMSI‑Catchers) ohne Mitwirkung des Netzbetreibers.
- Ein neuer § 135a definiert die zulässige Überwachung verschlüsselter Nachrichten, inkl. technischer Vorgaben (Kill‑Switch, Protokollierung) und richterlicher Bewilligung.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.