Modernisierung des Strafverfahrens – Einführung von Anfangsverdacht, Höchstdauer und Mandatsverfahren
Ministerialentwurf vom 06.05.2014Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Strafverfahren: Er definiert den „Anfangsverdacht“, führt neue Rollen (Verdächtiger, Beschuldigter), legt eine Höchstdauer von drei Jahren für Ermittlungen fest und schafft ein Mandatsverfahren für schnelle Strafverfügungen.Bundesministerium für Justiz5/7/2014XXV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer Begriff „Anfangsverdacht“ wird eingeführt, der den Beginn des Strafverfahrens definiert.
- Neue Rollen „Verdächtiger“, „Beschuldigter“ und „Angeklagter“ werden definiert.
- Ein Höchstzeitrahmen von drei Jahren für das Ermittlungsverfahren wird festgelegt, mit Möglichkeit zur zweijährigen Verlängerung bei komplexen Fällen.
- Ein Mandatsverfahren wird eingeführt, das Gerichte erlaubt, Strafverfügungen ohne vorherige Hauptverhandlung zu erlassen.
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