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Modernisierung des Strafverfahrens – Einführung von Anfangsverdacht, Höchstdauer und Mandatsverfahren
Ministerialentwurf vom 06.05.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Strafverfahren: Er definiert den „Anfangsverdacht“, führt neue Rollen (Verdächtiger, Beschuldigter), legt eine Höchstdauer von drei Jahren für Ermittlungen fest und schafft ein Mandatsverfahren für schnelle Strafverfügungen.
Bundesministerium für Justiz5/7/2014XXV
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer Begriff „Anfangsverdacht“ wird eingeführt, der den Beginn des Strafverfahrens definiert.
  • Neue Rollen „Verdächtiger“, „Beschuldigter“ und „Angeklagter“ werden definiert.
  • Ein Höchstzeitrahmen von drei Jahren für das Ermittlungsverfahren wird festgelegt, mit Möglichkeit zur zweijährigen Verlängerung bei komplexen Fällen.
  • Ein Mandatsverfahren wird eingeführt, das Gerichte erlaubt, Strafverfügungen ohne vorherige Hauptverhandlung zu erlassen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Strafprozessrechtsänderung 2014 – Neuer Anfangsverdacht, Ermittlungsdauer‑Limit und Mandatsverfahren
einfache Mehrheit XXV 10.07.2014
Gesetz
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Brandstetter Wolfgang, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Justiz
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