Einführung einer Rückhalte‑Regelung für Filmfördermittel im ORF‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 06.05.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das ORF‑Gesetz, um bei Unterschreitung einer Förderschwelle von 8 Mio € das fehlende Geld aus dem Programmentgelt einzubehalten und zweckgebunden zu verwalten.Bundeskanzleramt5/7/2014XXV
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
- Der neue Absatz 17a legt fest, dass bei einem Jahresdefizit von weniger als 8 Mio € im Film/Fernseh‑Abkommen die GIS den fehlenden Betrag vom eingezogenen Programmentgelt des ORF einbehält.
- In § 36 Abs. 1 Z 3 lit. b wird die Verweisliste aktualisiert, sodass der neue Absatz 17a korrekt referenziert wird.
- Der Text von § 39c wird um die Verweisung auf den neuen Absatz 17a ergänzt, damit das Sperrkonto die eingezogenen Beträge korrekt zuordnen kann.
- Der neue Absatz 14 in § 49 legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juli 2014 fest und bestimmt, dass sie erstmals im Kalenderjahr 2014 gelten.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.