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Neuregelung der Versicherungsaufsicht (VAG 2016)
Ministerialentwurf vom 03.07.2014

Zusammenfassung

Umsetzung der EU-Solvabilität-II-Richtlinie durch ein neues Versicherungsaufsichtsgesetz zur Stärkung der Finanzstabilität.
Bundesministerium für Finanzen7/4/2014XXV
Versicherungswesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2016
  • Einführung eines umfassenden neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Umsetzung europäischer Standards.
  • Festlegung strenger Regeln für die Solvenzkapitalanforderung zur Sicherung der finanziellen Stabilität.
  • Verpflichtung zur Einrichtung eines wirksamen Governance-Systems mit klaren Verantwortlichkeiten.
  • Verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Versicherungssektor.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016); Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, Bankwesengesetz u.a., Änderung (354 d.B.)
einfache Mehrheit XXV 11.12.2014
Gesetz
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Danninger Jochen, Mag.

Ohne Klub

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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