Änderung des Ärztegesetzes – neue Ausbildungs- und Qualitätsvorgaben
Ministerialentwurf vom 24.07.2014Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Ärztegesetz 1998: Es regelt Sprachprüfungen, verlängert die Ausbildungszeiten für Allgemeinmediziner (42 Monate) und Fachärzte (72 Monate), definiert Anerkennungskriterien für Ausbildungsstätten und führt eine bis zu 36‑monatige Spezialisierung ein. Übergangsfristen gelten ab 1 Januar 2015.Bundesministerium für Gesundheit7/25/2014XXV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Österreichische Ärztekammer regelt künftig die Mindestkenntnisse der deutschen Sprache und die Durchführung der Deutschprüfung durch eine eigene Verordnung.
- Die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin wird auf mindestens 42 Monate festgelegt, bestehend aus einer neunmonatigen Basisausbildung, einer weiterführenden praktischen Ausbildung und einer abschließenden Prüfung.
- Die Facharztausbildung wird auf mindestens 72 Monate ausgedehnt und gliedert sich in eine Basisausbildung, eine 15‑monatige Grundausbildung im Sonderfach, eine 27‑monatige Schwerpunkt‑Ausbildung sowie die Facharztprüfung.
- Anerkennungskriterien für Ausbildungsstätten, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien werden festgelegt; die Anerkennung gilt für sieben Jahre ab dem jeweiligen Wirksamkeitsdatum.
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