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Neuregelung von gemeinsamen Studiengängen und Einführung des Hochschulkollegiums
Ministerialentwurf vom 30.09.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Hochschulgesetz: Er führt § 10a für gemeinsame Studiengänge ein, ersetzt die Studienkommission durch ein Hochschulkollegium und präzisiert Aufgaben, Befugnisse sowie Terminologie der Hochschulorgane.
Bundesministerium für Bildung und Frauen10/1/2014XXV
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 10a regelt für gemeinsam eingerichtete Studiengänge, welche studienrechtlichen Bestimmungen abdingbar (nach günstigeren Regelungen) und welche unabdingbar (zwingend anzuwenden) sind.
  • Die bisherige Studienkommission wird durch das Hochschulkollegium ersetzt, das aus 11 Mitgliedern (6 Lehrende, 3 Studierende, 2 Verwaltung) besteht und Aufgaben wie Stellungnahmen zu Curricula, Qualitäts‑sicherung und Auswahlverfahren übernimmt.
  • Die Aufzählung der Organe wird angepasst: Hochschulrat, Rektorat, Rektor*in und das neue Hochschulkollegium bilden die obersten Gremien.
  • Mitglieder des Hochschulrats können vor Ablauf ihrer Funktionsperiode aus wichtigem Grund abberufen werden (z. B. auf eigenen Antrag, Pflichtverletzung, schwere Krankheit).
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle zu UG 2002 & HG 2005 – Gleichstellung, gemeinsame Studien, Spenden, Sterbedaten & Bauleitplan
einfache Mehrheit XXV 10.12.2014
Gesetz
Image of politician Heinisch-Hosek Gabriele

Heinisch-Hosek Gabriele

SPÖ

Bundesministerin für Bildung und Frauen
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