Sicherheitsverwaltungs‑Anpassungsgesetz 2015 – Änderungen im Melde‑, Pass‑ und Waffengesetz
Ministerialentwurf vom 06.01.2015Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Melde‑, Pass‑ und Waffengesetz an: Schutz gefährdeter Personen in Notwohnungen, bessere Datenweitergabe für Passbehörden und neue Regelungen zur Waffenverwaltung.Bundesministerium für Inneres1/7/2015XXV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Menschen, die in einer Notwohnung leben und von Gewalt bedroht werden, können künftig an der Adresse ihrer Betreuungseinrichtung gemeldet werden.
- Passbehörden erhalten die Möglichkeit, über gerichtliche Anordnungen nach § 107 Außerstreitgesetz informiert zu werden, um Missbrauch bei der Neuausstellung von Reisedokumenten zu verhindern.
- Ein neues Dokumenten‑Abliefer‑ und Verwahrungsregime für Schusswaffen wird eingeführt (§ 16a/16b).
- Registrierungspflicht für Schusswaffen wird präzisiert; bei juristischen Personen muss die Waffe auf einen waffenrechtlichen Verantwortlichen registriert werden.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.