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Sicherheitsverwaltungs‑Anpassungsgesetz 2015 – Änderungen im Melde‑, Pass‑ und Waffen­gesetz
Ministerialentwurf vom 06.01.2015

Zusammenfassung

Das Gesetz passt das Melde‑, Pass‑ und Waffen­gesetz an: Schutz gefährdeter Personen in Notwohnungen, bessere Datenweitergabe für Passbehörden und neue Regelungen zur Waffenverwaltung.
Bundesministerium für Inneres1/7/2015XXV
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Menschen, die in einer Notwohnung leben und von Gewalt bedroht werden, können künftig an der Adresse ihrer Betreuungseinrichtung gemeldet werden.
  • Passbehörden erhalten die Möglichkeit, über gerichtliche Anordnungen nach § 107 Außerstreitgesetz informiert zu werden, um Missbrauch bei der Neuausstellung von Reisedokumenten zu verhindern.
  • Ein neues Dokumenten‑Abliefer‑ und Verwahrungsregime für Schusswaffen wird eingeführt (§ 16a/16b).
  • Registrierungspflicht für Schusswaffen wird präzisiert; bei juristischen Personen muss die Waffe auf einen waffenrechtlichen Verantwortlichen registriert werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 (SVAG 2015)
einfache Mehrheit XXV 25.03.2015
Gesetz
Image of politician Mikl-Leitner Johanna, Mag. © Markus Hintzen

Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

ÖVP

Bundesministerin für Inneres
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