RÄ‑BG 2015 – Angleichung der Finanz‑Gesetzgebung an EU‑Richtlinie 2013/34/EU
Ministerialentwurf vom 04.02.2015Zusammenfassung
Das Rechnungslegungs‑Änderungs‑Begleitgesetz 2015 passt zahlreiche Finanzgesetze an die EU‑Richtlinie 2013/34/EU an, führt neue Berichtspflichten ein und definiert Unternehmen von öffentlichem Interesse neu.Bundesministerium für Finanzen2/5/2015XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die meisten Gesetze erhalten neue Verweise auf die EU‑Richtlinie 2013/34/EU, wodurch alte Verweise auf die Siebte Richtlinie (83/349/EWG) entfallen.
- Kreditinstitute werden als Unternehmen von öffentlichem Interesse eingestuft (§ 189a Z 1 UGB).
- Die Oesterreichische Nationalbank erhält das Recht, ein technisches Datenmodell für Meldungen zu definieren und zu veröffentlichen.
- Bestimmungen zur Bewertung von nicht abgewickelten Versicherungsfällen werden geändert; das Inkrafttreten erfolgt erst am 1. Jänner 2016.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 2015 (RÄ-BG 2015)
einfache Mehrheit XXV 20.05.2015
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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