<!--[0-->Umsetzung der EU‑Verordnung 909/2014 für Zentralverwahrer<!--]-->
Umsetzung der EU‑Verordnung 909/2014 für Zentralverwahrer
Ministerialentwurf vom 16.02.2015

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die EU‑Verordnung 909/2014 in Österreich ein, benennt die FMA als Aufsichtsbehörde für Zentralverwahrer, legt hohe Strafgelder fest und schafft eine beschränkte Bankkonzession für Nebendienstleistungen.
Bundesministerium für Finanzen2/17/2015XXV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die FMA wird als zuständige Behörde für die Zulassung und Aufsicht von Zentralverwahrern benannt.
  • Strafbestimmungen sehen Geldbußen bis zu 5 Millionen Euro für Einzelpersonen und bis zu 20 Millionen Euro bzw. dem Doppelten des Erlangens für juristische Personen vor.
  • Ein beschränktes Bankkonzessionsverfahren wird eingeführt, das Zentralverwahrern die Erbringung von bankartigen Nebendienstleistungen erlaubt.
  • Zentralverwahrer müssen Verstöße melden; die FMA hat ein Meldesystem, das die Vertraulichkeit der Hinweisgeber wahrt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Einführung des Zentralverwahrer-Vollzugsgesetzes (ZvVG)
einfache Mehrheit XXV 20.05.2015
Gesetz
Image of politician Schelling Johann Georg, Dr.

Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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