Zusammenfassung
Der Entwurf führt die EU‑Verordnung 909/2014 in Österreich ein, benennt die FMA als Aufsichtsbehörde für Zentralverwahrer, legt hohe Strafgelder fest und schafft eine beschränkte Bankkonzession für Nebendienstleistungen.Bundesministerium für Finanzen2/17/2015XXV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die FMA wird als zuständige Behörde für die Zulassung und Aufsicht von Zentralverwahrern benannt.
- Strafbestimmungen sehen Geldbußen bis zu 5 Millionen Euro für Einzelpersonen und bis zu 20 Millionen Euro bzw. dem Doppelten des Erlangens für juristische Personen vor.
- Ein beschränktes Bankkonzessionsverfahren wird eingeführt, das Zentralverwahrern die Erbringung von bankartigen Nebendienstleistungen erlaubt.
- Zentralverwahrer müssen Verstöße melden; die FMA hat ein Meldesystem, das die Vertraulichkeit der Hinweisgeber wahrt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Einführung des Zentralverwahrer-Vollzugsgesetzes (ZvVG)
einfache Mehrheit XXV 20.05.2015
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Dokumente (PDFs)
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