Zusammenfassung
Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 passt das österreichische Asyl- und Fremdenrecht an EU-Richtlinien an. Es führt beschleunigte Verfahren ein, regelt die Schubhaft neu und ermöglicht eine flexiblere Verteilung von Asylwerbern.Bundesministerium für Inneres2/24/2015XXV
Asyl
Sicherheit
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Europäische Union
Migrationspolitik
Rechtsstaatlichkeit
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 20.07.2015 (Inkrafttreten der meisten Bestimmungen gemäß Artikel 1 Abs. 4 und Artikel 2 Abs. 40 des Entwurfs.)
- Anpassung des österreichischen Rechts an neue EU-Vorgaben zur Harmonisierung der Asylverfahren.
- Einführung von beschleunigten Verfahren für bestimmte Gruppen, um die Entscheidungsdauer zu verkürzen.
- Neuregelung der Bedingungen für die Schubhaft, insbesondere zur Definition der Fluchtgefahr.
- Dezentralisierung des Zulassungsverfahrens, sodass dieses nicht mehr nur in Erstaufnahmestellen stattfindet.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.