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Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 (FrÄG 2015)
Ministerialentwurf vom 23.02.2015

Zusammenfassung

Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 passt das österreichische Asyl- und Fremdenrecht an EU-Richtlinien an. Es führt beschleunigte Verfahren ein, regelt die Schubhaft neu und ermöglicht eine flexiblere Verteilung von Asylwerbern.
Bundesministerium für Inneres2/24/2015XXV
Asyl
Sicherheit
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Europäische Union
Migrationspolitik
Rechtsstaatlichkeit
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

In Kraft ab 20.07.2015 (Inkrafttreten der meisten Bestimmungen gemäß Artikel 1 Abs. 4 und Artikel 2 Abs. 40 des Entwurfs.)
  • Anpassung des österreichischen Rechts an neue EU-Vorgaben zur Harmonisierung der Asylverfahren.
  • Einführung von beschleunigten Verfahren für bestimmte Gruppen, um die Entscheidungsdauer zu verkürzen.
  • Neuregelung der Bedingungen für die Schubhaft, insbesondere zur Definition der Fluchtgefahr.
  • Dezentralisierung des Zulassungsverfahrens, sodass dieses nicht mehr nur in Erstaufnahmestellen stattfindet.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 (FrÄG 2015)
einfache Mehrheit XXV 21.05.2015
Gesetz
Image of politician Mikl-Leitner Johanna, Mag. © Markus Hintzen

Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

ÖVP

Bundesministerin für Inneres
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