Zusammenfassung
Der Entwurf beseitigt überflüssige Regelungen („Gold‑Plating“) in zehn Bundesgesetzen, vereinfacht Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten, reduziert Verwaltungsaufwand für Unternehmen und erweitert die zulässigen Analyseanbieter im Abfallbereich.Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz11/14/2018XXVI
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Schwerpunkte
- Im Unternehmensgesetzbuch wird klargestellt, dass bei fehlendem Börsenkurs der beizulegende Wert herangezogen werden darf und dass Kleinstkapitalgesellschaften nur die Bilanz einreichen müssen.
- Im Alternative Investmentfonds‑Manager‑Gesetz wird die Registrierungspflicht bei der FMA beibehalten, aber die Schwellenwerte für die Anwendung von Sonderregeln werden präzisiert und frühere Inkrafttretung für neue AIF‑Modelle vorgesehen.
- Im Bankwesengesetz wird der verpflichtende Aushang von Zins‑ und Entgeltinformationen im Kassensaal durch die Bereitstellung auf der Banken‑Website ersetzt.
- Im Immobilien‑Investmentfondsgesetz und im Investmentfondsgesetz wird die Aufsichtsrat‑Zustimmung für Änderungen von Fondsbestimmungen abgeschafft, stattdessen reicht die Genehmigung der Finanzmarktaufsicht.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Anti-Gold-Plating-Gesetz 2019
einfache Mehrheit XXVI 24.04.2019
Gesetz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.