Umsetzung des Nagoya‑Protokolls – Bundesgesetz zu genetischen Ressourcen
Ministerialentwurf vom 03.12.2018Zusammenfassung
Der Entwurf legt das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus als zentrale Behörde für die Umsetzung des Nagoya‑Protokolls und der EU‑Verordnung 511/2014 fest, regelt Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen und schätzt die jährlichen Kosten auf rund 72 000 €.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/4/2018XXVI
Umwelt
Schwerpunkte
- Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wird als zentrale Behörde für die Umsetzung des Nagoya‑Protokolls und der EU‑Verordnung 511/2014 festgelegt.
- Die Behörde muss Kontrollen durchführen und Nutzer von genetischen Ressourcen verpflichten, alle relevanten Auskünfte zu erteilen.
- Bei Verstößen können Verwaltungsstrafen bis zu 50 000 € verhängt werden; die zuständige Strafbehörde ist die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
- Das Umweltbundesamt kann als Verwaltungshilfe eingesetzt werden, insbesondere bei komplexen naturwissenschaftlichen Fragen.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.