<!--[0-->Umsetzung des Nagoya‑Protokolls – Bundesgesetz zu genetischen Ressourcen<!--]-->
Umsetzung des Nagoya‑Protokolls – Bundesgesetz zu genetischen Ressourcen
Ministerialentwurf vom 03.12.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf legt das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus als zentrale Behörde für die Umsetzung des Nagoya‑Protokolls und der EU‑Verordnung 511/2014 fest, regelt Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen und schätzt die jährlichen Kosten auf rund 72 000 €.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/4/2018XXVI
Umwelt

Schwerpunkte

  • Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wird als zentrale Behörde für die Umsetzung des Nagoya‑Protokolls und der EU‑Verordnung 511/2014 festgelegt.
  • Die Behörde muss Kontrollen durchführen und Nutzer von genetischen Ressourcen verpflichten, alle relevanten Auskünfte zu erteilen.
  • Bei Verstößen können Verwaltungsstrafen bis zu 50 000 € verhängt werden; die zuständige Strafbehörde ist die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
  • Das Umweltbundesamt kann als Verwaltungshilfe eingesetzt werden, insbesondere bei komplexen naturwissenschaftlichen Fragen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Durchführung des Nagoya-Protokolls und EU-Verordnung 511/2014
einfache Mehrheit XXVI 25.04.2019
Gesetz
Image of politician Köstinger Elisabeth

Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
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