Datenschutz‑Anpassungsgesetz – Vereinheitlichung der Datenverarbeitung in 14 Bundesgesetzen
Ministerialentwurf vom 14.02.2018Zusammenfassung
Der Entwurf passt 14 Bundesgesetze an die EU‑Datenschutz‑Grundverordnung an, führt neue Auskunfts- und Gegendarstellungsrechte ein und legt technische Vorgaben für Pseudonymisierung und Verschlüsselung fest.Bundeskanzleramt2/15/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Betroffene Personen erhalten ein neues Auskunftsrecht, das ihnen erlaubt, personenbezogene Daten aus Archiven einzusehen, sofern das Archivgut erschlossen ist und der Aufwand im Verhältnis zum Informationsinteresse steht.
- Personenbezogene Daten in Werken dürfen erst zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person veröffentlicht werden, außer wenn die Person ausdrücklich zugestimmt hat.
- Statistische Erhebungen müssen personenbezogene Daten nach Möglichkeit pseudonymisieren oder verschlüsseln; die Identitätsdaten dürfen nur noch für statistische Zwecke verwendet werden.
- Die meisten neuen Bestimmungen treten am 25. Mai 2018 in Kraft, sodass alle betroffenen Gesetze gleichzeitig aktualisiert werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.