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Änderungen im Ausländerbeschäftigungs‑ und Aufenthaltsrecht: neue Gehaltsgrenzen, Lehrlings‑Aufenthaltstitel & Wegfall des Unterkunftsnachweises
Ministerialentwurf vom 28.02.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz: Er senkt Gehaltsgrenzen für Schlüsselkräfte, führt den Aufenthaltstitel „Lehrling“ ein und lässt den Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft bei der Rot‑Weiß‑Rot‑Karte weg.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz3/1/2019XXVI
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 2a wird in § 5 AuslBG eingefügt, der die jährliche Höchstzahl für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer per Verordnung festlegt.
  • Die Mindestgehaltsgrenzen für sonstige Schlüsselkräfte werden gesenkt: bis zum 30. Lebensjahr mindestens 40 % und ab dem 30. Lebensjahr mindestens 50 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage des ASVG, jeweils zuzüglich Sonderzahlungen.
  • Ein neuer Aufenthaltstitel „Lehrling“ wird geschaffen, der an die bereits bestehende Aufenthaltsbewilligung „Schüler“ geknüpft ist und den Übergang von Schule zu Lehre ermöglicht.
  • Im Wortlaut von § 20d Abs. 1 wird nach dem Hinweis auf die „Blaue Karte EU“ die Möglichkeit ergänzt, dass Lehrlinge einen Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung als Lehrling stellen können.
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Hartinger-Klein Beate, Mag.

F

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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