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Erweiterung der Geldwäsche‑ und Krypto‑Regulierung
Ministerialentwurf vom 11.04.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die AML‑Regelungen: virtuelle Währungen werden definiert, deren Dienstleister müssen sich registrieren, neue Sorgfaltspflichten für Hochrisiko‑Drittländer und ein digitales Compliance‑Package werden eingeführt.
Bundesministerium für Finanzen4/12/2019XXVI
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 9a führt verstärkte Sorgfaltspflichten für Geschäftsbeziehungen mit Hochrisiko‑Drittländern ein.
  • Dienstleister für virtuelle Währungen müssen sich bei der FMA registrieren und umfangreiche Angaben zu ihrem Geschäftsmodell und internen Kontrollsystem liefern.
  • Ein neues Compliance‑Package (§ 5a) ermöglicht die digitale Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen zum wirtschaftlichen Eigentümer.
  • Verstärkte Geldstrafen (bis zu 200 000 €) für Verstöße gegen Melde‑ und Sorgfaltspflichten erhöhen den finanziellen Druck auf Unternehmen.
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Stark dagegen Stark dafür
Image of politician Fuchs Hubert, MMag. DDr. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Fuchs Hubert, MMag. DDr. - 57

FPÖ

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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