Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz um neue Hauptgeschäftsfelder, stärkt Mieterrechte, führt einen Regierungskommissär ein und legt strengere Vorgaben für Verkäufe und Vergütungen fest.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort4/18/2019XXVI
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der Gesetzesentwurf führt § 7 Abs. 1a ein, das alle Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Errichtung, Erwerb, Finanzierung und Überlassung von Bauten sowie die nachträgliche Eigentumsübertragung an Mieter zu den Hauptgeschäftsfeldern einer Bauvereinigung macht.
- In § 7 Abs. 2 wird die Möglichkeit eingeführt, dass auch Beteiligungsgesellschaften einer Bauvereinigung als Teil des Geschäftskreises gelten.
- Die Vergabe von Wohnungen muss künftig objektiven Kriterien (Bedarf, Haushaltsgröße, Einkommen) folgen; Opfer von Gewalt erhalten eine bevorzugte Behandlung.
- Der Erhaltungs‑ und Verbesserungsbeitrag darf künftig zusätzlich einen pauschalen Betrag für laufende Instandhaltungsarbeiten enthalten; die Berechnung beginnt am 1. April 2018.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.