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Erweiterte Genehmigungspflicht für ausländische Direktinvestitionen
Ministerialentwurf vom 07.05.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine erweiterte Genehmigungspflicht für ausländische Investitionen in österreichische Unternehmen ein, senkt die Schwelle für kritische Sektoren von 25 % auf 10 % Stimmanteile und richtet neue Beratungs‑ und Kontrollgremien ein.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/8/2019XXVI
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Ein Genehmigungsverfahren ist nötig, wenn ein ausländischer Erwerber ein österreichisches Unternehmen, eine Beteiligung oder einen beherrschenden Einfluss erwirbt und dabei die Sicherheit oder öffentliche Ordnung gefährden könnte.
  • Für Unternehmen aus besonders sensiblen Bereichen (Verteidigung, IT‑Sicherheit, kritische Infrastrukturen) gilt die Genehmigungspflicht bereits ab einem Stimmrechtsanteil von 10 %.
  • Das zu erwerbende österreichische Unternehmen muss selbst einen Genehmigungsantrag stellen; ein einmal gestellter Antrag gilt für alle beteiligten Parteien als erfüllt.
  • Ein Außenwirtschaftsbeirat und ein neues Komitee zur Kontrolle von Erwerbsvorgängen werden eingerichtet; deren Mitglieder stammen aus Ministerien, Wirtschaftsverbänden und den Ländern.
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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