Anpassung des VAG 2016: Bessere Transparenz & USA‑Sonderregelungen
Ministerialentwurf vom 12.05.2019Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Versicherungsaufsichtsgesetz an, um die Informations- und Zustimmungs‑Pflichten in der betrieblichen Kollektivversicherung zu stärken und spezielle Regeln für US‑Rückversicherer einzuführen.Bundesministerium für Finanzen5/13/2019XXVI
Versicherungswesen
Schwerpunkte
- Ein neuer § 19a wird eingefügt, der besondere Bestimmungen für Rückversicherer mit Sitz in den USA enthält. Die FMA wird als Aufsichtsbehörde für diese Fälle benannt.
- Der Verweis auf die Richtlinie 2004/39/EG wird durch den Verweis auf die aktuelle Richtlinie 2014/65/EU ersetzt.
- Der Verweis auf das Aktiengesetz wird aktualisiert, sodass nun die relevanten Absätze 1‑3 und 5‑9 gelten.
- Die Informationspflichten für Anwartschafts‑ und Leistungsberechtigte werden erweitert: Informationen müssen regelmäßig aktualisiert, klar verständlich, kostenfrei auf Dauerdatenträger oder online bereitgestellt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.