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Datenschutz‑Anpassungsgesetz – Inneres (2023‑2024)
Ministerialentwurf vom 10.01.2018

Zusammenfassung

Das Datenschutz‑Anpassungsgesetz – Inneres aktualisiert über 30 Bundesgesetze, um sie an die EU‑Datenschutzgrundverordnung anzupassen, führt neue Aufbewahrungspflichten für Verarbeitungsprotokolle ein und benennt den Bundesminister für Inneres als zentralen Auftragsverarbeiter.
Bundesministerium für Inneres1/11/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • In vielen Gesetzen wird das Wort „verwenden“ konsequent durch „verarbeiten“ ersetzt, um die Terminologie an die DSGVO anzupassen.
  • Für sämtliche betroffenen Gesetze wird ein neuer Absatz eingefügt, der die Aufbewahrung von Protokolldaten über tatsächlich durchgeführte Verarbeitungsvorgänge für zwei Jahre vorschreibt.
  • Der Bundesminister für Inneres wird in vielen Bereichen als Auftragsverarbeiter benannt und erhält damit die Aufgabe, Datenschutzpflichten nach Art. 28 DSGVO zu erfüllen.
  • Im Passgesetz wird festgelegt, dass Papillarlinienabdrücke nur von speziell geschulten und zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen genommen werden dürfen und dabei die Menschenwürde zu achten ist.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018
einfache Mehrheit XXVI 20.04.2018
Gesetz
Image of politician Kickl Herbert © FPÖ Archiv

Kickl Herbert - 57

FPÖ

Bundesminister für Inneres
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