Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Transparenzdatenbankgesetz 2012 an die DSGVO an, definiert neue Rollen, fügt §§ 36a‑h ein und tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen3/21/2018XXVI
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Transparenzdatenbank dient vier Zwecken: Information, Nachweis, Steuerung und Überprüfung.
- Der Bundesminister für Finanzen ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher und muss die Einrichtung sowie den Betrieb von Datenbank und Portal sicherstellen.
- Das Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) wird als gesetzlicher Auftragsverarbeiter benannt und kann weitere Auftragsverarbeiter einsetzen.
- Neue §§ 36a‑h regeln detailliert Rechte und Pflichten zu automatisierter Verarbeitung, Auskunft, Information, Berichtigung, Löschung, Mitteilung, Widerspruch und Benachrichtigung.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.