Dienstrechts‑Novelle 2018 – umfassende Änderungen im Beamten‑ und Vertragsbedienstetenrecht
Ministerialentwurf vom 03.04.2018Zusammenfassung
Die Novelle 2018 ändert zahlreiche Bundesgesetze: Sie führt ein generelles Geschenkverbot ein, schafft Sonderleistungen bei Dienst‑ und Arbeitsunfällen, ermöglicht Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete und vereinheitlicht Ministerbezeichnungen.Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport4/4/2018XXVI
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Ein generelles Verbot von Geschenken und anderen Vorteilen für Beamt*innen, Richter*innen und Lehrpersonen stärkt die Integrität des öffentlichen Dienstes.
- Einführung von besonderen Hilfeleistungen (Geldzuschüsse, Vorschüsse, Bestattungskosten) für Beamt*innen und Vertragsbedienstete, die bei Dienst‑ oder Arbeitsunfällen verletzt wurden.
- Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete, die nach mindestens sechs Wochen ununterbrochener Dienstverhinderung ihre wöchentliche Arbeitszeit um bis zu 50 % reduzieren können.
- Die Versetzung in den Ruhestand wird künftig zum Ende des Monats wirksam, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Dienstrechts-Novelle 2018
einfache Mehrheit XXVI 04.07.2018
Gesetz
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