Zusammenfassung
Die Novelle zum Weingesetz 2009 führt § 26a ein, um die DSGVO im Weinsektor umzusetzen. Sie definiert gemeinsam Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, legt Pflichten zur Datenqualität, -sicherheit und -aufbewahrung fest.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus2/14/2018XXVI
Wein
Weinbau
Schwerpunkte
- Bundesbehörden und betroffene Landesbehörden werden als gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung von Wein‑bezogenen Daten festgelegt.
- Jeder Verantwortliche muss die Informations‑, Auskunfts‑, Berichtigungs‑ und Löschpflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllen.
- Gemeinden und beauftragte Unternehmen fungieren als Auftragsverarbeiter und müssen DSGVO‑konforme Sicherheits‑ und Qualitätsmaßnahmen umsetzen.
- Auftragsverarbeiter prüfen gemeinsam mit den Verantwortlichen in Stichproben, ob die Datenverarbeitung rechtmäßig und sicher erfolgt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018
einfache Mehrheit XXVI 20.04.2018
Gesetz
Dokumente (PDFs)
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.