<!--[0-->Umsetzung der DSGVO im Weingesetz 2009<!--]-->
Umsetzung der DSGVO im Weingesetz 2009
Ministerialentwurf vom 13.02.2018

Zusammenfassung

Die Novelle zum Weingesetz 2009 führt § 26a ein, um die DSGVO im Weinsektor umzusetzen. Sie definiert gemeinsam Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, legt Pflichten zur Datenqualität, -sicherheit und -aufbewahrung fest.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus2/14/2018XXVI
Wein
Weinbau

Schwerpunkte

  • Bundesbehörden und betroffene Landesbehörden werden als gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung von Wein‑bezogenen Daten festgelegt.
  • Jeder Verantwortliche muss die Informations‑, Auskunfts‑, Berichtigungs‑ und Löschpflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllen.
  • Gemeinden und beauftragte Unternehmen fungieren als Auftragsverarbeiter und müssen DSGVO‑konforme Sicherheits‑ und Qualitätsmaßnahmen umsetzen.
  • Auftragsverarbeiter prüfen gemeinsam mit den Verantwortlichen in Stichproben, ob die Datenverarbeitung rechtmäßig und sicher erfolgt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018
einfache Mehrheit XXVI 20.04.2018
Gesetz
Image of politician Köstinger Elisabeth

Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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