Zusammenfassung
Der Entwurf fügt die Donau‑Universität Krems als 22. Universität in § 6 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 ein und legt den Inkrafttretungszeitpunkt auf den 1. Jänner 2019 fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/31/2018XXVI
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Donau‑Universität Krems wird als 22. Universität in die Auflistung des § 6 Abs. 1 aufgenommen.
- Die Änderung tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft; das bereits bestehende UWK‑Gesetz von 2004 bleibt unverändert, wird aber für die Donau‑Universität Krems angewendet.
- Durch die Aufnahme wird die Sichtbarkeit der Universität im nationalen Hochschulwesen erhöht und ihre Einbindung in zukünftige Planungen zur wissenschaftlichen Weiterbildung gesichert.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.