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Verschärfung der Sanktionen für Schnellfahrer und illegale Straßenrennen
Ministerialentwurf vom 22.03.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf verschärft die Sanktionen für Schnellfahrer: niedrigere Schwellenwerte für besonders gefährliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, verpflichtende Nachschulung und bei Wiederholung ärztliche Gutachten. Geldstrafen und Entzugsfristen werden erhöht; das Inkrafttreten ist der 1. Juli 2021.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/23/2021XXVII
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die als besonders gefährlich gilt, wird von 90 km/h innerorts und 100 km/h außerorts auf 80 km/h bzw. 90 km/h gesenkt.
  • Illegale Straßenrennen werden in die Aufzählung der besonders gefährlichen Verhältnisse aufgenommen, sodass jede Beteiligung (auch Mithilfe) sanktioniert wird.
  • Bei Verstößen, die unter die besonders gefährlichen Verhältnisse fallen, ist künftig eine verpflichtende Nachschulung vorgesehen – bereits beim ersten Delikt.
  • Der Beobachtungszeitraum, nach dem ein erneuter Verstoß wieder als Erstdelikt gilt, wird von zwei auf vier Jahre verlängert.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle 21. FSG: Erweiterte Klasse B, strengere Schnellfahr‑Sanktionen
einfache Mehrheit XXVII 08.07.2021
Gesetz
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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