Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bundesstraßen‑Mautgesetz an die EU‑EETS‑Richtlinie an: Er führt ein Register für europäische Mautdienst‑Anbieter ein, schafft eine nationale Kontaktstelle für automatisierte Datenabrufe und ermöglicht grenzüberschreitende Ersatzmautforderungen per Informationsschreiben.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/20/2021XXVII
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Ein Register für EETS‑Anbieter wird eingerichtet; diese müssen sich bei der Bundesministerin registrieren, wenn sie die technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben der EU‑Richtlinie erfüllen.
- Der Mautgläubiger (ASFINAG) muss eine technische Lösung nach Artikel 3 der EETS‑Richtlinie einsetzen und den EETS‑Anbietern Zugang zu den Mautstrecken gewähren; dafür erhalten die Anbieter eine Vergütung nach Artikel 7.
- Der Bundesminister für Inneres kann innerhalb von zwei Arbeitstagen automatisiert (EUCARIS) die Zulassungsdaten von Fahrzeugen anfragen, wenn dies für digitale Vignetten, Streckenmaut‑Berechtigungen oder zur Durchsetzung einer Ersatzmaut nötig ist.
- Die ASFINAG und die Behörden dürfen Informationsschreiben an ausländische Fahrzeughalter senden, die als Aufforderung zur Ersatzmaut gelten; das Schreiben enthält u. a. Angaben zu Tat, Datum, Ort, Höhe der Ersatzmaut und Rechtsbelehrungen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.