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Erhöhung der Schüler‑ und Heimbeihilfen – Anpassung der Beträge und Grenzen
Ministerialentwurf vom 07.06.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht zahlreiche Geldbeträge im Schülerbeihilfengesetz 1983 – darunter Grund- und Sonderbeträge sowie Einkommensgrenzen – und führt damit zusätzliche jährliche Ausgaben von etwa 5,8 Mio. € für den Bund ein.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/8/2021XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Der Höchstbetrag, bis zu dem das Einkommen bei der Berechnung außer Betracht bleibt, wird von 4 179 € auf 4 597 € angehoben.
  • Der Grundbetrag der Schulbeihilfe steigt von 1 130 € auf 1 243 €, die monatliche besondere Schulbeihilfe wird von 715 € auf 787 € erhöht; die dazugehörigen Erhöhungsbeträge werden von 335 € bzw. 127 € auf 369 € bzw. 140 € angehoben.
  • Der Grundbetrag der Heimbeihilfe wird von 1 380 € auf 1 518 € erhöht und die Fahrtkostenbeihilfe von 105 € auf 116 € angehoben.
  • Die zumutbare Unterhaltsleistung der leiblichen Eltern wird neu staffelt: bis zu 6 869 € mit gestaffelten Prozentsätzen (0 %‑25 %) und die Einkommensgrenze, ab der Absetzbeträge vermindert werden, von 1 447 € auf 1 592 € angehoben.
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Faßmann Heinz, Dr.

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Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
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