Modernisierung des Meldegesetzes – E‑ID, sonstige Namen und Gleichbehandlung aller Geschlechter
Ministerialentwurf vom 10.06.2021Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Meldegesetz: Er führt die E‑ID für elektronische An‑ und Abmeldungen ein, ergänzt das Formular um „sonstige Namen“ und erweitert die Geschlechteroptionen auf alle Geschlechter.Bundesministerium für Inneres6/11/2021XXVII
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt § 4a führt die Möglichkeit ein, An‑ und Abmeldungen elektronisch über die E‑ID durchzuführen.
- Die Definition der Identitätsdaten wird um den Verweis auf Vor‑, Familien‑ und sonstige Namen erweitert.
- Die Bezeichnung „Bürgerkarte“ wird durch „Elektronischer Identitätsnachweis (E‑ID)“ ersetzt.
- Die sprachliche Gleichbehandlung wird auf „alle Geschlechter“ erweitert, um intersexuelle Personen einzubeziehen.
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