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Modernisierung des Meldegesetzes – E‑ID, sonstige Namen und Gleichbehandlung aller Geschlechter
Ministerialentwurf vom 10.06.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Meldegesetz: Er führt die E‑ID für elektronische An‑ und Abmeldungen ein, ergänzt das Formular um „sonstige Namen“ und erweitert die Geschlechteroptionen auf alle Geschlechter.
Bundesministerium für Inneres6/11/2021XXVII
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt § 4a führt die Möglichkeit ein, An‑ und Abmeldungen elektronisch über die E‑ID durchzuführen.
  • Die Definition der Identitätsdaten wird um den Verweis auf Vor‑, Familien‑ und sonstige Namen erweitert.
  • Die Bezeichnung „Bürgerkarte“ wird durch „Elektronischer Identitätsnachweis (E‑ID)“ ersetzt.
  • Die sprachliche Gleichbehandlung wird auf „alle Geschlechter“ erweitert, um intersexuelle Personen einzubeziehen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Modernisierung des Meldegesetzes – E‑ID, sonstige Namen & Gleichbehandlung
einfache Mehrheit XXVII 13.10.2022
Gesetz
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Nehammer Karl, MSc

ÖVP

Bundesminister für Inneres
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