<!--[0-->Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug bei digitalen Zahlungsmitteln<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug bei digitalen Zahlungsmitteln
Ministerialentwurf vom 20.07.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf 2021 ändert das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienstegesetz, um die EU‑Richtlinie 2019/713 umzusetzen. Er erweitert die Definition unbarer Zahlungsmittel auf digitale und virtuelle Formen, erhöht einige Strafdrohungen und schafft Qualifikationen für kriminelle Vereinigungen.
Bundesministerium für Justiz7/21/2021XXVII
Informatik
Strafrecht
Finanzwesen
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Begriff des unbaren Zahlungsmittels wird erweitert, sodass nun auch digitale und virtuelle Zahlungsmittel wie E‑Geld und Kryptowährungen erfasst werden.
  • Ein neuer Tatbestand (§ 126c Abs. 1a) kriminalisiert den Missbrauch von Datenverarbeitungssystemen zum Betrug, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
  • Wer eine Straftat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, wird mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
  • Die Strafdrohung für Datenverarbeitungs‑Missbrauch wird auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht und ein Schwellenwert von 300 000 € Schaden führt zu zehn Jahren Haft.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2019/713 zu Betrug mit digitalen Zahlungsmitteln
einfache Mehrheit XXVII 19.11.2021
Gesetz
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
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