<!--[0-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2017/2397 im Schifffahrtsgesetz<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2017/2397 im Schifffahrtsgesetz
Ministerialentwurf vom 30.08.2021

Zusammenfassung

Das Vorhaben passt das Schifffahrtsgesetz an die EU‑Richtlinie 2017/2397 an, führt Unionsbefähigungszeugnisse ein, strukturiert den 7. Teil neu und stärkt den Gewässerschutz.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/31/2021XXVII
See- und Binnenschiffsverkehr

Schwerpunkte

  • Der neue § 14 definiert einen Beitrag zur Gewässerreinhaltung, der Betreiber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verschmutzungen zu vermeiden.
  • Für die Führung von Motorfahrzeugen und Schwimmkörpern ist ein Befähigungszeugnis erforderlich; ab § 117 werden Unionsbefähigungszeugnisse für verschiedene Fahrzeugklassen und Besatzungsmitglieder eingeführt.
  • Ein zentrales Register für Unionsbefähigungszeugnisse, Schifferdienst‑ und Bordbücher wird eingerichtet, wobei Daten digital übermittelt und nach Ablauf gelöscht werden müssen.
  • Besondere Qualifikationen (z. B. für Flüssigerdgas, Maritimen Charakter oder Risikostrecken) werden definiert und können nur nach Verordnung erteilt werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Änderung des Schifffahrtsgesetzes – Umwelt‑ und Sicherheitsvorgaben
einfache Mehrheit XXVII 16.12.2021
Gesetz
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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