Erhöhung der Genehmigungsgrenze im Auslandsösterreicher‑Fonds von 1.000 € auf 1.500 €
Ministerialentwurf vom 02.03.2020Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf ändert § 8 Abs. 4 des AÖF‑G, sodass im vereinfachten Genehmigungsverfahren Zuwendungen bis zu 1.500 € pro Jahr und Begünstigten genehmigt werden können. Das Inkrafttreten ist mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt vorgesehen.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/3/2020XXVII
Staatsangehöriger
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Die maximale Zuwendungsgrenze im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird von 1.000 € auf 1.500 € pro Jahr und Begünstigten erhöht.
- Das vereinfachte Verfahren bleibt die Zustimmung von zwei Kuratoriumsmitgliedern; bei Uneinigkeit entscheidet das gesamte Kuratorium.
- Die Änderung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, voraussichtlich am 2020‑03‑03.
- Durch die höhere Grenze sollen Verfahrensverzögerungen reduziert werden, weil mehr Anträge im Schnellverfahren bearbeitet werden können.
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