Zentralisierung der IEF‑Service‑GmbH und Anpassungen im Insolvenz‑Entgeltschutz
Ministerialentwurf vom 01.11.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das IEF‑Service‑GmbH‑Gesetz und das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz: Die IEF‑Service‑GmbH wird alleinige Behörde, Geschäftsstellen verlieren hoheitliche Befugnisse, Abrechnungsregeln zwischen Sozialversicherungsträgern werden vereinfacht und die Pharmazeutische Gehaltskasse wird gleichgestellt.Bundesministerium für Arbeit11/2/2021XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die IEF‑Service‑GmbH wird zur alleinigen Behörde; einzelne Geschäftsstellen verlieren ihre hoheitliche Funktion.
- Vor Errichtung oder Schließung von Standorten müssen die Arbeitgeber‑ und Arbeitnehmervertretungen angehört werden.
- Der Ausdruck „Geschäftsstelle“ wird im gesamten IESG durch „IEF‑Service‑GmbH“ ersetzt, sodass die GmbH allein für Anträge und Bescheide zuständig ist.
- Die IEF‑Service‑GmbH ist künftig für die gesamte Bearbeitung von Insolvenz‑Entgeltsanträgen zuständig.
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