Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen "partiellen Berufszugang" für Ärzt:innen, Apotheker:innen, Hebammen, Tierärzt:innen und Zahnärzt:innen ein, damit Fachkräfte aus anderen EU‑ bzw. EWR‑Staaten begrenzte Tätigkeiten in Österreich ausüben können.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/15/2021XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Europäische Union
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer Teilabschnitt (§ 5a Abs. 1a) definiert die Voraussetzungen für den partiellen Berufszugang in der Medizin.
- Das Apothekengesetz wird um § 3i ergänzt, das die gleichen Teilzugangs‑Regeln für Apothekerinnen und Apotheker enthält.
- Im Hebammengesetz wird § 12 Abs. 2a eingefügt, um partielle Zugänge für Hebammen zu regeln.
- Das Tierärztegesetz erhält § 6 Abs. 3a, das den partiellen Zugang für Tierärztinnen und Tierärzte festlegt.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.