Zusammenfassung
Der Entwurf schafft eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Übermittlung von Schüler‑ und Lehrlingsdaten an das Finanzamt, um Familienbeihilfe‑Ansprüche schneller prüfen zu können.Bundeskanzleramt1/4/2022XXVII
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Einrichtung einer automatisierten Datenübermittlung von Schüler‑ und Schulinformationen an das Finanzamt über eine vom Bundesministerium für Bildung betriebene Schnittstelle.
- Einrichtung einer automatisierten Datenübermittlung von Lehrlingsdaten (Lehrvertragsart, -dauer, Prüfungsresultate) an das Finanzamt über die Wirtschaftskammerorganisation.
- Der Beginn und die Durchführung der automatisierten Datenübermittlung werden durch eine Verordnung des Finanzministers festgelegt, nach Anhörung des Bildungsministeriums bzw. der Wirtschaftskammer.
- Bis zur vollständigen Umstellung auf vbPK dürfen weiterhin Sozialversicherungsnummern genutzt werden; nach der Übergangsfrist ist ausschließlich die Nutzung von vbPK zulässig.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.