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Novelle zum Versicherungsvertragsgesetz – Klarstellung des Rücktrittsrechts
Ministerialentwurf vom 07.02.2022

Zusammenfassung

Die Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes präzisiert das Rücktrittsrecht: Fehlerhafte Rücktrittsbelehrungen gelten wie fehlende, und bei einem Rücktritt nach § 5c entfällt die reguläre Erstattung des Rückkaufswerts. Die Änderungen treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz2/8/2022XXVII
Versicherungswesen

Schwerpunkte

  • Der Text ergänzt § 5c Abs. 3 um einen Satz, der festlegt, dass eine gravierend fehlerhafte Rücktrittsbelehrung wie das Fehlen einer Belehrung behandelt wird.
  • In § 5c Abs. 5 wird eingefügt, dass der letzte Satz von § 5c Abs. 3 anzuwenden ist.
  • Ein neuer § 176 Abs. 1a bestimmt, dass § 176 Abs. 1 bei einem Rücktritt nach § 5c nicht gilt.
  • Der erste Halbsatz von § 176 Abs. 2 wird geändert, sodass der Versicherer den Rückkaufswert auch dann erstatten muss, wenn er nach dem Schadensfall von seiner Zahlungsverpflicht befreit ist.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle 2022: Stärkung des Rücktrittsrechts im Versicherungsrecht
einfache Mehrheit XXVII 19.05.2022
Gesetz
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

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