<!--[0-->Einführung des Erstauftraggeberprinzips im Maklergesetz<!--]-->
Einführung des Erstauftraggeberprinzips im Maklergesetz
Ministerialentwurf vom 22.03.2022

Zusammenfassung

Das Vorhaben führt ein Erstauftraggeberprinzip ein: Wer den Makler zuerst beauftragt, zahlt die Provision; weitere Regelungen zur Dokumentation und Sanktionen ergänzen das Maklergesetz.
Bundesministerium für Justiz3/23/2022XXVII
Wohnungspolitik
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Ein neues § 17a legt fest, dass nur derjenige, der den Makler zuerst beauftragt – Vermieter oder Mieter – die Provision zahlen muss.
  • Der § 18 wird um die Formulierung ergänzt, dass von den Änderungen des § 17a nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden darf.
  • Ein neuer Absatz (5) im § 41 legt das Inkrafttreten der Änderungen sechs Monate nach Kundmachung fest.
  • Bestimmungen des § 27 MRG bleiben unberührt, außer wenn die neuen Regelungen bereits dort erfasst sind.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.

Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Einführung des Erstauftraggeberprinzips im Maklergesetz
einfache Mehrheit XXVII 01.03.2023
Gesetz
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.