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EU‑konforme Anpassungen der Gesundheits‑Berufsgesetze und Einführung eines partiellen Zugangs
Ministerialentwurf vom 16.04.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf passt fünf Gesundheitsgesetze an EU‑Richtlinien an: Er korrigiert Verweise, streicht unnötige Dokumentationspflichten und führt für Kardiotechniker und Sanitäter einen neuen „partiellen Zugang“ ein.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/17/2020XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Europäische Union
internationales Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Entwurf korrigiert im Ärztegesetz den Verweis in § 5a und streicht die Pflicht, Urkunden im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.
  • Im Musiktherapiegesetz wird das bisher vorgeschriebene Formblatt abgeschafft und die Nummerierung der Ziffern neu geordnet.
  • Das Apothekengesetz führt eine neue Regelung ein, die Urkunden nicht älter als drei Monate zulässt und dem Dienstleistungserbringer erlaubt, Angaben zum Versicherungsschutz zu verlangen.
  • Im Kardiotechnikergesetz wird ein neuer Paragraph § 11a eingeführt, der einen partiellen Zugang für Fachkräfte aus anderen EWR‑Staaten ermöglicht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Berufsanerkennung im Gesundheitswesen – EU‑konforme Änderungen 2020
einfache Mehrheit XXVII 24.02.2021
Gesetz
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Anschober Rudolf

GRÜNE

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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