Novelle zum Tiertransportgesetz – strengere Tierwohl‑ und Kontrollregelungen
Ministerialentwurf vom 03.05.2022Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Tiertransportgesetz: Er definiert Auftraggeber neu, führt strengere Alters‑ und Gesundheitsgrenzen für den Transport junger Wiederkäuer ein, verbietet Exporte von Hausrindern in die meisten Drittstaaten und erhöht sofortige Geldstrafen auf bis zu 500 €.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/4/2022XXVII
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Auftraggeber (Versender) müssen innerhalb eines Monats nach Abschluss des Langstreckentransports in ein Drittland alle erforderlichen Daten und Aufzeichnungen an die zuständige Behörde übermitteln.
- Ein neuer § 2a regelt die Vollziehung der unmittelbar anwendbaren EU‑Verordnungen und erlaubt dem Minister, die zugehörige Anlage 1 zu aktualisieren.
- Für Kälber, Lämmer, Kitze, Fohlen und Ferkel gilt ein Mindesttransportalter von drei Wochen; ab dem 1. Januar 2025 nur bei nachgewiesener guter Kälber‑Gesundheit. Innerösterreichische Transporte bis zu 100 km sind weiterhin erlaubt.
- Der Export von Hausrindern, -schafen, -ziegen und -schweinen in Drittstaaten außerhalb der EU ist verboten, Ausnahmen gelten nur für EU‑Beitrittskandidaten und EFTA‑Staaten.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.