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Anpassung des MEG an die EU‑Marktüberwachungsverordnung 2019/1020
Ministerialentwurf vom 05.05.2022

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Maß‑ und Eichgesetz an die EU‑Verordnung 2019/1020 zur Marktüberwachung an, richtet eine zentrale Verbindungsstelle im BEV ein und stärkt die Zusammenarbeit mit Zoll und Telekom‑Control‑Kommission.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort5/6/2022XXVII
Maße und Gewichte

Schwerpunkte

  • Die Verweisungen im § 18b (1) werden aktualisiert, sodass künftig die EU‑Verordnung 2019/1020 anstelle der alten Verordnungen zitiert wird.
  • Auch § 49 (1) wird neu formuliert und verweist nun auf die EU‑Verordnung 2019/1020, wodurch die Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Waren vereinheitlicht werden.
  • Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen Behörden bei Bedarf unterstützen, etwa beim Betreten von Räumen zur Kontrolle von Messgeräten.
  • Die Marktüberwachungsbehörde (BEV) darf nun deutschsprachige Unterlagen anfordern, die für den Nachweis der Produktkonformität nötig sind.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Anpassung des Maß‑ und Eichgesetzes an EU‑Marktüberwachung 2019/1020
einfache Mehrheit XXVII 12.10.2022
Gesetz
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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