<!--[0-->Gesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (2022)<!--]-->
Gesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (2022)
Ministerialentwurf vom 18.05.2022

Zusammenfassung

Das IFI‑Beitragsgesetz 2022 verpflichtet Österreich, zwischen 2022 und 2033 insgesamt rund 506 Mio. € an die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) und den Globalen Umweltfazilität‑Treuhandfonds (GEF) zu zahlen, sowie kleinere Beiträge für Schuldenerleichterungen zu leisten.
Bundesministerium für Finanzen5/19/2022XXVII
Finanzwesen
Politik der Zusammenarbeit

Schwerpunkte

  • Österreich zahlt 433,16 Mio. € für die 20. Wiederauffüllung der IDA, aufgeteilt in drei Raten von je 144,4 Mio. € (2023‑2025).
  • Österreich zahlt 58,76 Mio. € für die 8. Wiederauffüllung des GEF‑Treuhandfonds, verteilt auf vier Raten von je 14,69 Mio. € (2022‑2025).
  • Österreich leistet 10,55 Mio. SZR (ca. 12,63 Mio. €) für die außerordentliche Wiederauffüllung der IDA im Rahmen der MDRI, in drei Jahresraten 2031‑2033.
  • Österreich zahlt 2,73 Mio. € an den Debt Relief Trust Fund (ehem. HIPC‑Trust Fund) in drei jährlichen Raten von je 910 000 € (2023‑2025).
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen 2022
einfache Mehrheit XXVII 07.07.2022
Gesetz
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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