Einführung eines Flächenbeitrags und Anpassung der Produktbeiträge im AMA‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 26.10.2022Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen allgemeinen Flächenbeitrag von 5 €/ha ein, reduziert mehrere produktbezogene Beiträge und definiert neue Begriffe, um das Agrarmarketingbeitragssystem breiter und fairer zu finanzieren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft10/27/2022XXVII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Ein allgemeiner Flächenbeitrag von 5 €/ha wird für alle landwirtschaftlichen Flächen (außer Weinflächen) eingeführt.
- Die Beitragssätze für Milch, Rinder, Kälber, Schweine, Schafe, Schlachtgeflügel und Legehennen werden reduziert (z. B. Milch von 3,00 €/t auf 2,20 €/t).
- Neue Begriffsbestimmungen werden eingeführt, u. a. für Milch, Milchübernehmer, Schlachtgeflügel, Legehennen und den Mehrfachantrag Flächen.
- Die Fristen für die Beitragserklärung werden vereinheitlicht (Monats‑ bzw. Quartalsmeldungen, Stichtag 15. November für Flächen‑ und Produktbeiträge).
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.