Umsetzung der EU‑DLT‑Pilotregelung und Änderungen im Finanzaufsichtsrecht
Ministerialentwurf vom 14.03.2023Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Verordnung 2022/858 in Österreich um, benennt die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde und regelt Genehmigungen, Aufsichtspflichten sowie Kostenverteilung für DLT‑basierte Marktinfrastrukturen.Bundesministerium für Finanzen3/15/2023XXVII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige Behörde für die Erteilung besonderer Genehmigungen und die Aufsicht über DLT‑Marktinfrastrukturen benannt.
- Die FMA darf Prüfungen durchführen, Unterlagen einsehen, Personen vorladen und bei Gefahr befristete Auflagen erlassen, etwa das Verbot von Kapitalentnahmen.
- Die Kosten der Aufsicht über DLT‑Betreiber (Wertpapierfirmen, Marktbetreiber, Zentralverwahrer) werden den jeweiligen Sub‑Rechnungskreisen zugeordnet (Wertpapieraufsicht, BörseG, ZvVG).
- Das Gesetz ändert das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, um die neuen Aufgaben der FMA rechtlich zu verankern.
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