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Novelle des Weingesetzes 2009 – DAC‑Bezeichnung, neue Weinbaugemeinden & digitale Meldungen
Ministerialentwurf vom 16.03.2023

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ändert das Weingesetz: Er führt die DAC‑Bezeichnung für Qualitätsweine ein, definiert neue geografische Angabe‑Einheiten und macht die elektronische Ernte‑ und Bestandsmeldung verpflichtend.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft3/17/2023XXVII
Wein
Weinbau

Schwerpunkte

  • Der Entwurf führt die Bezeichnung „Districtus Austriae Controllatus“ (DAC) für Qualitätsweine ein und legt fest, dass DAC‑Weine nur mit dieser Bezeichnung und den durch Verordnung nach § 34 Abs. 1 festgelegten Bedingungen vermarktet werden dürfen.
  • Kleinere geografische Angaben (z. B. Weinbauregionen, Großlagen, Gemeinden, Rieden) dürfen nur verwendet werden, wenn sie den Vorgaben des Gesetzes entsprechen; neue „ortsübergreifende Weinbaugemeinden“ werden als zusätzliche Möglichkeit definiert.
  • Für die Angabe einer Großlage, Gemeinde oder Riede muss mindestens 85 % der Trauben aus dem angegebenen Gebiet stammen; der Rest darf aus dem zugehörigen Weinbaugebiet kommen.
  • Der Begriff „ortsübergreifende Weinbaugemeinde“ wird definiert als Weinbaufläche, die sich über mehrere Gemeinden erstreckt und einheitliche Weine hervorbringt; ihre Festlegung kann durch Verordnung des Ministers erfolgen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle des Weingesetzes 2023 – DAC‑Kennzeichnung, ortsübergreifende Weinbaugemeinden & digitale Meldungen
einfache Mehrheit XXVII 06.07.2023
Gesetz
Image of politician Totschnig Norbert, Mag., MSc © BKA/Andy Wenzel

Totschnig Norbert, Mag., MSc - 52

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
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